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TILMAN KLUGE |
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GARTENSTRASSE 4A
BAD SODEN TS.
D 65812
DEUTSCHLAND |
ERKLÄRUNG ZUR BUNDESTAGSWAHL 2002
....UND DARÜBER HINAUS
MEINE PARTEI IST DIE

UND ICH WERDE SIE AUCH WÄHLEN.
ABER......
.....wenn es um Leben oder Tod geht, kann Politik weder
populär oder unpopulär sein, sondern nur richtig oder falsch.
ICH KANN MICH NICHT DER VON STOIBER-KOMPETENZTEAM-MITGLIED FRAU KATHERINA REICHE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG VORGETRAGENEN UND IM FOLGENDEN WIEDERGEGEBENEN AUFFASSUNG (VOLLSTÄNDIGER TEXT ) ZUR STAMMZELLENFORSCHUNG ANSCHLIESSEN. DENN DIESE POSITION IST IM GENANNTEN SINNE FALSCH! ICH GEHE DARAUF IM FOLGENDEN EIN.
ZITAT BEGINN (ZIFF. ERG.)
1
„Unsere Gesellschaft akzeptiert bereits, dass das Lebensrecht des
Embryos nicht absolut ist. Dies gilt zum Beispiel sowohl für die
Regelung des Schwangerschaftsabbruches als auch für die Anwendung von
Nidationshemmern. Auch bei der In-vitro-Fertilisation werden Rechtsgüter
abgewogen. Man nimmt bei der In-vitro-Fertilisation in Kauf, dass sich
nur ein kleiner Teil der implantierten Embryonen einnistet, ein Teil
verworfen wird bzw. nie die Gebärmutter erreicht. Dies wird um des
fortpflanzungsmedizinischen Ziels willen billigend in Kauf genommen.
......“
2
„In anderen Ländern ist die Forschung an embryonalen Stammzellen bereits
im Gange. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden künftig in der
Medizin zur Anwendung kommen. Es wird sich dann die Frage stellen, ob
wir es in Deutschland rechtfertigen können, Patienten diese
Behandlungsmöglichkeiten zu verwehren, nur weil sie mithilfe von in
Deutschland nicht zugelassenen Verfahren zustande gekommen sind. Können
wir es dann trotz ethischer Bedenken gegen die Nutzung embryonaler
Stammzellen verhindern, dass Patienten in die Länder gehen, wo diese
Therapien angeboten werden? Dann würden zwar in Deutschland keine
embryonalen Stammzellen verbraucht, aber Stammzellen durch Deutsche im
Ausland.
......“
3
„Die Herstellung von Stammzellen kann aber nur an solchen Embryonen
geschehen, die bei künstlicher Befruchtung erzeugt werden und dort nicht
zur Anwendung kommen. Für diese überzähligen Embryonen, die wir auch in
Deutschland haben, gibt es derzeit keine überzeugende Lösung. Die
Gewinnung von eigenen Stammzelllinien ist erst recht dann geboten, wenn
nach Ausschöpfung aller anderen Forschungswege schwerwiegende Argumente
für die Forschung an embryonalen Stammzellen sprechen.“
ZITAT ENDE
zu 1
Es kann nicht Aufgabe eines Christdemokraten sein, mit
den Wölfen zu heulen. Wer ist denn „die Gesellschaft“?? Eine kollektive
Akzeptanz der Vernichtung menschlichen Lebens wird es aus
christdemokratischer Sicht nicht geben dürfen, weil die Entscheidung
hierüber nur eine äußerst individuelle Sache des Betroffenen sein kann
(der aber wehrlos ist, so daß sich die Entscheidung „pro Embryo“ von
selbst ergibt). Wenn „unsere Gesellschaft“ bereits akzeptieren sollte,
„dass das Lebensrecht des Embryos nicht absolut ist“, dann ist es
christdemokratische und christsoziale Schuldigkeit, diesem Trend
entgegenzutreten, anstatt ihn zum Zwecke dubioser politischer Ziele zu
instrumentalisieren.
zu 2
Es kann nicht angehen, daß das, was in anderen Ländern abläuft und dort
legal ist, vor allem deshalb auch hierzulande ablaufen und legal sein
müßte. Wenn „wir“ all das, was in manchen anderen Ländern legal geschieht (z.B. Steinigung als Strafe) und
dabei wohlmöglich Objekt von Forschung ist, auch hierzulande einführten,
legalisierten und zum Objekt von Forschung machen würden, würde entweder
Forschung zum moralisch nicht mehr an Grundwerten orientierter
Selbstzweck oder „wir“ hätten den wahrscheinlicheren Fall einer kritiklos
an externen Maßstäben orientierten Gesellschaft, die wie ihre
Regierenden ihre eigenen Werte weitestgehend aufgegeben hat. Das kann
keine Gesellschaft sein, wie sie die CDU/CSU fördern wollte oder dürfte.
zu 3
Eine Politik, die die Tötung menschlichen Lebens zu Lasten wehrloser
ungeborener Menschen nicht nur hinnimmt (das bestehende Gesetz ist
dahingehend auch schon ein Armutszeugnis nach der Devise „aus den
Augen, aus dem Sinn“), sondern als im eigenen Lande durchzuführend
propagiert, ist christdemokratisch unvertretbar und mit dem Grundsatzprogramm der CDU unvereinbar. Ein Embryo ist nach
christlichen Maßstäben ein Mensch mit aller seiner Würde, nämlich dazu
„programmiert“, ein nach Maßgabe seiner Fähigkeiten mündiger Bürger
dieses Staates zu werden.
Daß es bei der in-Vitro-Fertilisation „überschüssige“ Embryonen gibt, stellt nicht die in-Vitro-Fertilisation in Frage.
Sie rechtfertigt aber nicht den anderweitigen „Verbrauch“ von Embryonen, sondern stellt das Verfahren in Frage, das diese „überschüssigen“ Embryonen in die Welt setzt.
Im übrigen:
Die „Vergesellschaftlichung“ von vielen Dingen
des privaten Bereiches war eigentlich eher originäre Sache von sozialistischer Ideologie. Will die CDU
das nun durch die „Vergesellschaftlichung“ menschlichen Lebens per
se toppen? Schließlich setzt sich die CDU doch andererseits für dafür ein, daß die Einordnung „gelebten Lebens“ in gemeischaftliche Strukturen eigenverantwortlich erfolgen, also gegenüber wie auch immer fremdbeeinflusster gesellschaftlicher Einpassung subsidiär sein muß. Kann da eine „liberale“ Haltung zu Lasten jener vertretbar sein, die
noch gar keine Chance hatten, sich gegen welche „Vergesellschaftlichung“ auch
immer zu wehren?
Das sind Positionen, aufgrund derer ich vor 30 Jahren in die CDU
eingetreten bin. Dabei bin ich immer davon ausgegangen, daß die CDU zwar
keine christlich e demokratische Partei, so doch eine christlich
demokratische Partei ist, die ihre Affinität zu christlichen Werten in
ihrer Politik optimiert.
Eine Politik, die die Tötung menschlichen Lebens zu Lasten wehrloser
ungeborener Menschen nicht nur hinnimmt (das bestehende Gesetz ist
dahingehend auch schon ein Armutszeugnis nach der Devise „aus den
Augen, aus dem Sinn“), sondern als im eigenen Lande durchzuführend
propagiert, kann ich nicht vertreten. Und ein Embryo ist nach
christlichen Maßstäben ein Mensch mit aller seiner Würde, nämlich dazu
„programmiert“, ein nach Maßgabe seiner Fähigkeiten mündiger Bürger
dieses Staates zu werden.
Edmund Stoiber ist gefordert, dem Streben nach der Verfügbarkeit ungeborenen menschlichen Lebens Einhalt zu gebieten.
16.07.2002
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