....ergänzende Angaben



Hier setzt sich die Problematik fort, die es schon bei der Anwendung anderer - z.T. sogar gesetzlicher - Regelungen gibt, die das Radfahren auf „feste Wege” beschränken, z.B. die 2. DurchführungsVO zum Hessischen Forstgesetz.

Aber man kann kaum von Radfahrern erwarten, daß sie auf Wegen mit einer Laubdecke erst mit Schaufel oder gar Spitzhacke (Transportproblem!) ermitteln, wie „fest” ein Weg ist. Richtig kompliziert würde die Sache dann im Winter bei Eis und Schnee....




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