Hier setzt sich die Problematik fort, die es schon bei der Anwendung anderer -
z.T. sogar gesetzlicher - Regelungen gibt, die das Radfahren auf
„feste Wege” beschränken, z.B. die 2. DurchführungsVO
zum Hessischen Forstgesetz.
Aber man kann kaum von Radfahrern erwarten, daß
sie auf Wegen mit einer Laubdecke erst mit Schaufel
oder gar Spitzhacke (Transportproblem!) ermitteln,
wie „fest” ein Weg ist. Richtig kompliziert würde die
Sache dann im Winter bei Eis und Schnee....
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