Werktags 6 - 10 Uhr dürfen Radfahrer dann auf der Straße fahren, wenn sie etwas anliefern. Bei Nachfrage der Polizei
sollte man also immer etwas mitführen, was aktuell Anlieferungsgegenstand ist. Dazu muß man wissen, was für Ware
in der anliegenden Geschäftswelt benötigt wird, nicht daß man eine Packung Katzenfutter mitführt und
weit und breit ist kein Nachfrager nach diesem Futter in der Nähe, den man ggf. „beliefern” könnte.
Das Schild mit dem grünen Pfeil hat keinerlei (!) aufhebende Wirkung zu Lasten des durch Zeichen 250 angeordneten Verkehrsverbotes.
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