Sogenannte Vorderradklemmen sind grundsätzlich fahrraduntauglich, weil die Vorderräder gegen
Torsionsbelastungen relativ wenig widerstandsfähig sind. Ein „Achter”
ist also bei Verwendung derartiger Fahrradabstellanlagen wie beim SONY CENTER vorprogrammiert. Wer dennoch
solche Abstellanlagen anbringt, zeigt mangelnden Respekt vor der Kundschaft und vor ihren
oft durchaus finanziell komfortablen Fahrrädern. Niemand käme auf die Idee, KFZ-Stellplätze anzubieten,
deren Benutzung mit dem Risiko verbunden ist, daß nach Verlassen des Stellplatzes
die Struktur des KFZ beschädigt sein könnte.
Die Berliner Bauordnung
v. 2006
schreibt ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vor, wobei zwar nicht eine
konkrete Qualität formuliert ist, aber es muß dennoch klar sein, daß die Anlagen
auch
fahrradtauglich sein müssen. Daher sollten die Installationspflichtigen sich -
wie hier am SONY CENTER gegeben - nicht daran gehindert sehen, auch in taugliches
z.B.
Foto: Best - Kiel
anstatt in technisch rückständiges
Material zu investieren.
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