Sinnvoll wäre es, einen Wirtschaftsweg nicht ausdrücklich für einen
Fahrrad-Verkehr freizugeben (Positivbeschilderung), sondern ihn lediglich für
Radfahrer nicht zu sperren (aber für Kraftfahrzeuge - Negativbeschilderung) sowie ein Zusatzschild abseits der StVO (!) unter Hinweis auf das Betretungsrecht
anzubringen, das auf die Wege-Eigenschaft WIRTSCHAFTSWEG hinweist und auf die damit verbundenen Gefahren.
„Usinger Modell”
installiert aufgrund eines Fachbeitrags des Verf. in der Agrarzeitschrift HESSENBAUER.
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